Wir sind im Prozess den Bereich Praxis bei IGW zu optimieren und euch in der kommenden Zeit, näher zu begleiten. Dafür wird diese Seite und unser neuer Newsletter eine zentrale Anlaufstelle für dich sein, damit du immer bestens informiert bist.
Die praktische Arbeit gehört zu den Grundpfeilern von IGW. Durch sie haben die Studierenden die Möglichkeit Gelerntes umzusetzen und an ihrer Persönlichkeit zu wachsen. Unzählige Einsatzstunden werden hier geleistet und oft müssen Studierende viele Bälle nebeneinander jonglieren. Damit dies gelingt und die Praxis zum Gewinn wird, muss sie gut begleitet sein.
Als Praxisbegleiterin oder Praxisbegleiter leistest du daher einen ganz wichtigen Beitrag zum Studium und zur Entwicklung der Studierenden.
Als Praxisbegleiter setzt du deinen Fokus auf die Praxis und Persönlichkeitsentwicklung. Wir sind auf dein Investment angewiesen, damit die Studierenden eine Bezugsperson in ihrem Praxisumfeld haben und direktes Feedback erhalten. Für die neuen Praxisbegleitenden findet ein Einführungstreffen in den jeweiligen Studiencenter statt. Dort erklären wir dir alles rund um die IGW Praxisbegleitung. Den genauen Termin findest du in der Rubrik Termine.
Das Wichtigste zum Start. Dein Standortleitenden sind immer für dich da und die ersten Kontaktpersonen für dich.
Katja verantwortet den Bereich Praxis bei uns. Bei Feedbacks, Fragen oder Anregungen kannst du dich an sie wenden.
Einmal pro Quartal schicken wir dir einen Newsletter mit relevanten und hilfreichen Informationen zu. Du kannst dich in der dritten Sektion auf dieser Seite hier unter "Anmeldung Newsletter" direkt anmelden.
Durch regelmäßige IGW Talks und IGW Herzgespräche geben wir dir einen tieferen Einblick in unsere theologische Arbeit.
Zudem, veranstalten wir in jedem Studienjahr Events, die dich als Praxisbegleitenden interessieren könnten und du herzlich dazu eingeladen bist. Mehr dazu findest du unter "Wichtige Termine" in Sektion 2 auf der Seite hier unter deinem Studiencenter.
Damit dein Rucksackfür deine Wegbegleitung gut gefüllt ist und du auf deiner Reise nichts vermisst, haben wir hier die wichtigsten Dokumente zu Download für dich zusammengestellt.
1. Meilensteine Praxisbegleitung
Hast du Anregungen oder Fragen zur IGW Praxisbegleitung, die du gerne persönlich klären möchtest?
Katja Kipfer nimmt sich gerne Zeit für deine Anliegen.
WIESO DU DICH ANMELDEN SOLLTEST!
Uns ist es nicht möglich, die Daten der Praxisbegleitenden beständig aktuell zu halten. An-/Abmeldungen, Pausierenden, Wechsel und viele andere Gründe unserer über 400 Studierenden erschweren uns die Pflege der Daten.
Durch deine eigenständige An-/Abmeldung unterstützt du uns und sorgst dafür, dass du immer alle wichtigen Informationen hast, die du brauchst.
AN-&Abmeldung FAQ:
Du betreust keinen Studierenden mehr? Dann melde dich im unteren Bereich des letzten Newsletters von uns einfach ab.
Du betreust wieder einen Studierenden? Dann meldest du dich hier auf dieser Seite einfach wieder an.
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Die Ausbildung bei IGW erfolgt kompetenzorientiert. Es geht also nicht darum, dass Studierende sich möglichst viel Wissen aneignen. Viel mehr sollen Kompetenzen entdeckt und nachhaltig gestärkt werden, was nur im Zusammenspiel von Theorie, praktischer Arbeit und Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit möglich ist.
Theologie alleine ist für den Einsatz als Leiterin oder Leiter nicht ausreichend. IGW bildet daher in sechs Kompetenzbereichen aus: Theologie, Forschung, Spiritualität, Führung, Kommunikation, Sozialkompetenz
Kompetenzorientierte Ausbildung ist heute eines der gängigsten Konzepte in der Erwachsenenbildung. Sie wird vom Ende her gedacht. Die Frage: „Was muss ein Absolvent oder eine Absolventin bei Abschluss der Ausbildung können, um im Job und im Leben erfolgreich zu sein?“, steht bei der Ausarbeitung der Lerninhalte im Zentrum. Dabei wird deutlich, dass nicht nur das Einpauken von Wissen, sondern genauso auch die Einübung von Haltungen und die Aneignung praktischer Fertigkeiten wesentlich sind.
Damit in der Praxis Kompetenzen entwickelt werden können, braucht es Motivation und Bereitschaft zur persönlichen Entwicklung bei den Auszubildenden. Weiter brauchen sie ein Umfeld, in dem sie Verantwortung übernehmen und experimentieren dürfen. Dazu gehört eine konstruktive Fehler- und Feedbackkultur. Schlussendlich brauchen Studierende eine Begleitperson, die die gemachten Erfahrungen spiegelt und hilft, diese zu reflektieren und einzuordnen.
Die wichtigste Aufgabe der Praxisbegleitung ist es, dem Praxisstudenten/der Praxisstudentin zu helfen, seine/ihre Begabungen und Berufung zu erkennen und darin zu unterstützen, sie entfalten zu können. Die Praxisbegleitung ist das Bindeglied zwischen Theorie und Praxis und hat dadurch eine unersetzliche Funktion in der Gesamtausbildung. Sie hat die Verantwortung, den Studenten/die Studentin zu schützen, herauszufordern und zu unterstützen, sich abgrenzen zu können.
Der zeitliche Aufwand wird von den Praxisbegleitenden sehr unterschiedlich angegeben. Zudem ist es oft schwierig, in einer Institution, Begleitung der Mitarbeitenden und IGW Praxisbegleitung genau auseinanderzuhalten. Der Aufwand für die Aufgaben, die in der IGW Praxisdokumentation aufgeführt werden, liegt bei durchschnittlich 30 Stunden pro Studienjahr. Im ersten Studienjahr oder bei einem Wechsel der Begleitung ist der Aufwand tendenziell etwas höher als in den Folgejahren.
Jeder Studentin und jedem Studenten steht bei IGW eine persönliche Studienleiterin oder ein persönlicher Studienleiter (STL) zur Seite. Die STL sind für die Studienplanung, Administration, Beratung und Coaching im Studium, aber auch für Fragen oder Anliegen der Praxisbegleitung zuständig. Die STL begleiten die Studierenden - nicht ausschliesslich, aber vorwiegend - im Schnittpunkt der beiden Lernfelder Theorie und Persönlichkeit, während der Schwerpunkt der Praxisbegleitung auf der Verbindung von Praxis und Persönlichkeit liegt.
Das Einführungstreffen dient in erster Linie dazu, dass sich Praxisbegleitende und IGW Studienleitung vor Ort persönlich Treffen und so eine gute Begleitung für die Studierenden auf allen Seiten sichergestellt wird. Dabei werden die wichtigsten Fragen und Themen zum Praxisprozes bei IGW besprochen. Bei genügend Anmeldungen findet das Einführungstreffen zum angegebenen Termin im Studiencenter statt. Änderung werden den Studierenden und Praxisbegleitenden direkt durch die Studienleitung vor Ort mitgeteilt.
Tätigkeiten, die einem der sechs IGW Kompetenzbereichen zugeordnet werden können, eigenen sich als studienbegleitende praktische Aufgaben. Ziel ist es, im Verlauf des Studiums alle sechs Kompetenzbereiche abdecken zu können. Geeignet sind z.B. Leitungsaufgaben (Teamleitung, Verantwortung für Kleingruppen, Jugendarbeit, Jungschar, Bands oder ganze Teilbereiche) in einer christlichen Organisation oder Gemeinde; Pastorale Dienste wie reflektierte Seelsorgetätigkeit oder ausgewertete Predigtdienste; Sozialdiakonische Tätigkeiten.
Praktische Arbeit und persönliche Entwicklung liegen in der Gemeindearbeit oft sehr nahe beieinander und sind nicht immer einfach auseinanderzuhalten. Es gelten folgende Grundsätze:
Eine Praxisinstitution investiert mit ihrem Praxisplatz in die Ausbildung und Entwicklung zukünftiger Leitungspersonen. Damit diese Entwicklung nachhaltig und gesund erfolgen kann, sorgt die Praxisinstitution für die nötige zeitliche Abgrenzung. Es ist darauf zu achten, dass der Praxisstudent/die Praxisstudentin einen freien Tag in der Woche zur Verfügung hat, an dem er/sie nicht für die Praxisstelle und auch nicht für das IGW-Studium arbeiten muss. Bei intensiven Projekten, Freizeiten, oder Einsätzen ist für einen angemessenen Ausgleich zu sorgen. Praxisstudierende haben Anspruch auf vier Wochen Urlaub im Studienjahr insofern sie von der Gemeinde, dem Werk etc. nicht fest angestellt sind (es gelten dann die tariflichen und vertraglichen Regelungen).
Die Praxisinstitution beteiligt sich zudem an den Lebenshaltungs- und/oder Studienkosten der Studierenden. Diese Beteiligung kann in zwei Varianten erfolgen:
IGW empfiehlt ein durchschnittliches Arbeitspensum von 16-18 Stunden pro Woche bei einem Anstellungsverhältnis (ca. 40 %). Bei ehrenamtlicher Tätigkeit ist ein durchschnittliches Arbeitspensum von 7 Stunden pro Woche während vier Jahren empfehlenswert.
Ja, sofern der Studieneinstieg zwischen 2.9. und 1.11. erfolgt. Wird das Studium erst nach dem 1.11. aufgenommen, kann erst im Folgejahr Praxisarbeit angerechnet werden.
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Die wichtigste Aufgabe der Praxisbegleitung ist es, dem Praxisstudenten/der Praxisstudentin zu helfen, seine/ihre Begabungen und Berufung zu erkennen und darin zu unterstützen, sie entfalten zu können. Die Praxisbegleitung ist das Bindeglied zwischen Theorie und Praxis und hat dadurch eine unersetzliche Funktion in der Gesamtausbildung. Sie hat die Verantwortung, den Studenten/die Studentin zu schützen, herauszufordern und zu unterstützen, sich abgrenzen zu können.
Einen Wechsel der Praxisbegleitung oder der Praxisinstitution teilen die Studierenden mündlich der Studienleitung vor Ort und schriftlich via Webformular dem IGW Office mit.
Der zeitliche Aufwand wird von den Praxisbegleitenden sehr unterschiedlich angegeben. Zudem ist es oft schwierig, in einer Institution, Begleitung der Mitarbeitenden und IGW Praxisbegleitung genau auseinanderzuhalten. Der Aufwand für die Aufgaben, die in der IGW Praxisdokumentation aufgeführt werden, liegt bei durchschnittlich 30 Stunden pro Studienjahr. Im ersten Studienjahr oder bei einem Wechsel der Begleitung ist der Aufwand tendenziell etwas höher als in den Folgejahren.
Jeder Studentin und jedem Studenten steht bei IGW eine persönliche Studienleiterin oder ein persönlicher Studienleiter (STL) zur Seite. Die STL sind für die Studienplanung, Administration, Beratung und Coaching im Studium, aber auch für Fragen oder Anliegen der Praxisbegleitung zuständig. Die STL begleiten die Studierenden - nicht ausschliesslich, aber vorwiegend - im Schnittpunkt der beiden Lernfelder Theorie und Persönlichkeit, während der Schwerpunkt der Praxisbegleitung auf der Verbindung von Praxis und Persönlichkeit liegt.
Das Einführungstreffen dient in erster Linie dazu, dass sich Praxisbegleitende und IGW Studienleitung vor Ort persönlich Treffen und so eine gute Begleitung für die Studierenden auf allen Seiten sichergestellt wird. Dabei werden die wichtigsten Fragen und Themen zum Praxisprozes bei IGW besprochen. Bei genügend Anmeldungen findet das Einführungstreffen zum angegebenen Termin im Studiencenter statt. Änderung werden den Studierenden und Praxisbegleitenden direkt durch die Studienleitung vor Ort mitgeteilt.
Coaching bezeichnet eine eher sachorientierte Beratungsmethode, während Mentoring eine beziehungsorientierte Form der Beratung meint. Es ist wichtig, dass sich Studierende und Praxisbegleitung zu Beginn des Praxisprozesses über ihre Vorstellungen und Erwartungen austauschen. Eine genauere Beschreibung der beiden Beratungsmethoden findet sich in der Anleitung zum IGW Praxisprozess.
Das Formulieren von Zielen dient dazu, Wachstumsfelder zu benennen und diffusen Wünschen klare Form zu geben und ist daher eine wichtige Methode in der Begleitung. Das Überprüfen und Thematisieren der Zielerreichung hilft zudem, den eigenen Entwicklungsweg nachzuzeichnen und die eigenen Errungenschaften zu würdigen. Für einen gelingenden Zielarbeitsprozess muss genügend Zeit für die Formulierungsphase eingerechnet werden. Es muss möglich sein, Zielentwürfe nochmals zu revidieren, zu verwerfen oder die Motive hinter der Zielsetzung genauer zu erfragen. Die Praxisbegleitung agiert in dieser Phase im Optimalfall als Coach oder Coachin.
IGW empfiehlt Studierenden und Praxisbegleitenden Erwartungen und Vorstellungen - allenfalls auch unerfüllte - frühzeitig anzusprechen und die Praxisbegleitung passend zu den jeweiligen Lebens- und Arbeitssituationen zu gestalten. Gerne darf auch die IGW Studienleitung in ein solches Klärungsgespräch einbezogen werden. Wird die Begleitung von einer oder beiden Parteien auch nach dieser Klärung als nicht passend empfunden, werden im Gespräch mit der IGW Studienleitung weitere Lösungen gesucht.
Studierenden und Praxisbegleitende sind frei, ihre Coaching-/Mentoringtreffen zeitlich und örtlich an ihren eigenen Rhythmus und ihre Gepflogenheiten anzupassen. Es gilt ein Durchschnittswert von 1.5 h/Monat. Zudem müssen die Treffen so angesetzt sein, dass die Zielsetzungen in den vorgegebenen Etappen sinnvoll bearbeitet werden können.
Der zeitliche Aufwand für die Validierung der Praxisarbeit liegt für die Studierenden bei rund 30 Arbeitsstunden und kann somit mit einem Credit in der Praxisdokumentation aufgeführt werden.
Eine Übersicht über die Aufgaben in der Praxisbegleitung und deren Einreichefristen findet sich hier.
Im Rahmen des Moduls Praxisarbeit werden die praktische Arbeit, die erworbenen Kompetenzen und die Erreichung der gesetzten Ziele ausgewertet und validiert. Alle notwendigen Dokumente dazu finden Studierende im itslearning-Modul Praxisarbeit 1-9. Praxisbegleitende finden hier eine Übersicht über die Praxisdokumente. Entscheidend für die Anrechnung der Praxiscredits ist der zeitliche Nachweis geleisteter Praxisarbeit gemäss Zeitjournal der Studierenden. Maßgebend ist die stundenmäßig geleistete Praxisarbeit über 12 Monate (Juli bis Juni) . Die Zeiterfassung erfolgt nach Kompetenzbereichen geordnet. D.h. dass Tätigkeiten entsprechend den trainierten Kompetenzen in mehrere Zeiteinheiten unterteilt werden müssen. Das Zeitjournal wird von den Studierenden nach eigenem System geführt und muss bei Rückfragen zur Verfügung stehen.
Die Verantwortung für eine vollständige und fristgerecht eingereichte Praxisdokumentation liegt bei den Studierenden. Die Studierenden informieren ihre Praxisbegleitung jeweils frühzeitig über anstehende Aufgaben und Fristen. Ideal ist, wenn das gesamte Praxisjahr gemeinsam von Studierenden und Praxisbegleitung zu Beginn des Studienjahrs geplant wird.
In den Studiengängen Bachelor of Arts / Bachelor of Theology (CH) und Studium Praktische Theologie / Studium Theologie (DE) werden über die gesamte Studiendauer 40 Credits in der Praxis absolviert. Das entspricht einem Durchschnittswert von 10 Credits (6-7 Arbeitsstunden) pro Woche.
30 Stunden studienbegleitende Praxisarbeit entsprechen einem Credit.
Die studienbegleitende Praxisarbeit ist ein fester Bestandteil des Studiums und muss im Verlauf des Studiums geleistet werden. Die praktische Arbeit kann zudem nur validiert und angerechnet werden, wenn sie durch eine Praxisbegleitung betreut wird. Sollten bei Studienbeginn oder bei einem Wechsel der Praxisinstitution während des Studiums noch nicht alle Fragen zur Praxissituation geklärt sein, ist es aber möglich, mit dem Studium noch ohne Praxisbegleitung zu beginnen und die Praxisarbeit erst ab dem zweiten Studienjahr zu validieren. Das Modul Praxisarbeit wird dann erst im zweiten Studienjahr gebucht.
Die Praxisarbeit stellt nach deutschem Recht ein Zwischenpraktikum dar, das in unserer Studienordnung im Umfang von 40 Credits vorgeschrieben ist. Die Beschäftigung bei dieser Art von Praktikum (mit oder ohne Entgelt) ist in der Sozialversicherung grundsätzlich versicherungsfrei.
Die Praxisarbeit ist laut Studienordnung im Umfang von 40 Credits als fortlaufendes Zwischenpraktikum zu leisten. Die Studierenden suchen sich ihre Praxisinstitutionen selbst und es bestehen keine Kooperationsverträge direkt zwischen IGW und der Praxisinstitution. Es wird lediglich eine Vorlage zur Verfügung gestellt, um zwischen Studierendem und Praxisinstitution Vereinbarungen zu treffen bezüglich Dauer der Praxisarbeit/des Praktikums und ggf. einem Anstellungsverhältnis. Auch Vereinbarungen zu den genauen Inhalten und Tätigkeiten werden zwischen den Studierenden und den Praxisinstitutionen getroffen. Die Dokumentation der Praxisarbeit erfolgt durch den Studierenden.
Studenten, die während des Studiums ein in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, sind in dieser Beschäftigung in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich versicherungsfrei. Praxisinstitutionen müssen für diese Praktikanten keinerlei Beiträge abführen. Die Dauer des Praktikums, die wöchentliche Arbeitszeit sowie die Höhe des während des Praktikums erzielten Arbeitsentgelts spielen dabei keine Rolle. Meldungen sind hier nur für die Unfallversicherung relevant. Sie erfolgen mit der Personengruppe 190. Sofern kein in der Unfallversicherung beitragspflichtiges Arbeitsentgelt gezahlt wird, sind keine Meldungen zu erstatten. Bei Unsicherheiten sollten Praxisinstitutionen direkt Kontakt mit den Versicherungsträgern aufnehmen.
Für Studierende sind während des Studiums für ihre Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich selbst verantwortlich. Folgende Formen der Krankenversicherung sind möglich: